Stiften tut gut
Steuervorteile - ideeller Gewinn - Sparbuch für Stifter: Der Stiftungsfonds des Meinwerk-Instituts ist eine seriöse Alternative, Ihr Geld sinnvoll für bedürftige Mitmenschen und förderungswürdige Aufgaben anzulegen.
Aufgaben des Meinwerk-Instituts
Jugendbildung:
Nachholen von Schulabschlüssen für junge Menschen mit Migrationshintergrund
Jugendwohnen:
Pädagogische Unterstützung beim Erreichen von Schulabschlüssen
Ausbildung:
in Altenpflege und Altenpflegehilfe
Erwachsenenbildung:
Berufliche Bildung für das
Sozial- und Gesundheitswesen:
- Pflege und Betreuung
- Hauswirtschaft und Ernährung
- Soziale ArbeitManagement und EDV
Sozialwissenschaftliche
Forschungsstelle (SoWiFo):
- Praxisforschung
- Wissenschaftliche Begleitung von Projekten
Aufgaben des Stiftungsfonds
Förderung und Erhalt der Arbeit des Meinwerk-Instituts
Für alle Aufgaben:
- Schaffen von Perspektiven für benachteiligte junge Menschen
- Fördern des Lebenslangen Lernens von Menschen, die im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind
- Sozialwissenschaftliche Praxisforschung ermöglichen und fördern
Möglichkeiten, den Stiftungsfonds mit Zustifungen zu erhöhen
- Eine „Zustiftung“ geben
- Ihr Vermögen testamentarisch an den Stiftungsfonds vererben
Weitere Unterstützungsformen
Sie helfen dem Meinwerk-Institut ebenfalls durch Spenden, ein Darlehen oder ein Stiftungssparbuch. Über diese Möglichkeiten informieren wir Sie gerne.
Ihre Vorteile als Zu-Stifterin
Sie können mit Ihrer Zustiftung langfristig und nachhaltig die Aufgaben des Meinwerk-Instituts fördern. Ihre Zustiftung und Ihr Nachlass fließen in das Kapital des Stiftungsfonds und erhöhen ihn. Für die Arbeit des Meinwerk-Instituts werden jedes Jahr die Erträge ausgeschüttet.
Ihre Steuervorteile:
- Privatpersonen können für ihre Zustiftung bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
- Unternehmer können vier Promille ihrer Umsätze und der in einem Kalenderjahr aufgewendeten Löhne als Betriebsausgaben geltend machen.
- Die Erbschaftssteuer entfällt für geerbtes Vermögen, das Sie innerhalb von zwei Jahren zufstiften. Innerhalb von 10 Jahren können Sie Zustiftungen bis zu 1 Million Euro als Sonderausgaben steuerlich zusätzlich ansetzen.
- Bei Zustiftungen bis zu 200,00 Euro benötigt das Finanzamt nur den Einzahlungsbeleg bzw. die Buchungsbestätigung.
Ihre ideellen Vorteile:
- Ihre finanzielle Zuwendung in Form der Zustiftung sichert benachteiligten jungen Menschen langfristig Bildungschancen.
- Ihre finanzielle Zustiftung sichert nachhaltig lebenslanges Lernen.
- Durch Ihre Zustiftung fördern Sie langfristig die Arbeit des Meinwerk-Instituts.
