Stiften tut gut


Steuervorteile - ideeller Gewinn - Sparbuch für Stifter: Der Stiftungsfonds des Meinwerk-Instituts ist eine seriöse Alternative, Ihr Geld sinnvoll für bedürftige Mitmenschen und förderungswürdige Aufgaben anzulegen.  


Informationen zum download

  

Aufgaben des Meinwerk-Instituts


Jugendbildung:
Nachholen von Schulabschlüssen für junge Menschen mit Migrationshintergrund

Jugendwohnen:
Pädagogische Unterstützung beim Erreichen von Schulabschlüssen

Ausbildung:
in Altenpflege und Altenpflegehilfe

Erwachsenenbildung:
Berufliche Bildung für das
Sozial- und Gesundheitswesen:

  • Pflege und Betreuung
  • Hauswirtschaft und Ernährung
  • Soziale ArbeitManagement und EDV

Sozialwissenschaftliche
Forschungsstelle (SoWiFo):

  • Praxisforschung
  • Wissenschaftliche Begleitung von Projekten

 

 

Aufgaben des Stiftungsfonds


Förderung und Erhalt der Arbeit des Meinwerk-Instituts
Für alle Aufgaben:

  • Schaffen von Perspektiven für benachteiligte junge Menschen
  • Fördern des Lebenslangen Lernens von Menschen, die im Sozial- und Gesundheitswesen tätig sind
  • Sozialwissenschaftliche Praxisforschung ermöglichen und fördern

 

 

Möglichkeiten, den Stiftungsfonds mit Zustifungen zu erhöhen


  • Eine „Zustiftung“ geben
  • Ihr Vermögen testamentarisch an den Stiftungsfonds vererben

 

 

Weitere Unterstützungsformen


Sie helfen dem Meinwerk-Institut ebenfalls durch Spenden, ein Darlehen oder ein Stiftungssparbuch. Über diese Möglichkeiten informieren wir Sie gerne.

 

 

Ihre Vorteile als Zu-Stifterin


Sie können mit Ihrer Zustiftung langfristig und nachhaltig die Aufgaben des Meinwerk-Instituts fördern. Ihre Zustiftung und Ihr Nachlass fließen in das Kapital des Stiftungsfonds und erhöhen ihn. Für die Arbeit des Meinwerk-Instituts werden jedes Jahr die Erträge ausgeschüttet.

Ihre Steuervorteile:

  • Privatpersonen können für ihre Zustiftung bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
  • Unternehmer können vier Promille ihrer Umsätze und der in einem Kalenderjahr aufgewendeten Löhne als Betriebsausgaben geltend machen.
  • Die Erbschaftssteuer entfällt für geerbtes Vermögen, das Sie innerhalb von zwei Jahren zufstiften. Innerhalb von 10 Jahren können Sie Zustiftungen bis zu 1 Million Euro als Sonderausgaben steuerlich zusätzlich ansetzen.
  • Bei Zustiftungen bis zu 200,00 Euro benötigt das Finanzamt nur den Einzahlungsbeleg bzw. die Buchungsbestätigung.

 

Ihre ideellen Vorteile:

  • Ihre finanzielle Zuwendung in Form der Zustiftung sichert benachteiligten jungen Menschen langfristig Bildungschancen.
  • Ihre finanzielle Zustiftung sichert nachhaltig lebenslanges Lernen.
  • Durch Ihre Zustiftung fördern Sie langfristig die Arbeit des Meinwerk-Instituts.